IT-Haftungsbereich:
Das Urheberrecht

Das Urheberrecht dient zum Schutz eines Werkes sowie seines Schöpfers und gilt – sobald es um Erfindungen oder künstlerisches Schaffen geht – in nahezu allen Lebenslagen. Auch im IT-Bereich spielt es eine große Rolle, die Urheberschaft zu sichern und das jeweilige Produkt vor einer illegalen Vervielfältigung zu bewahren. Bei einer Missachtung der Vorschriften können hohe Sanktionen gefordert werden. Mehr dazu in folgendem Artikel.

Der Schöpfer eines Werkes hat grundsätzlich eine Vielzahl von Rechten inne. Das Urheberpersönlichkeitsrecht umfasst die folgenden Bereiche:

  • das Veröffentlichungsrecht: Der Urheber kann darüber bestimmen, ob und auf welche Weise das Werk zum ersten Mal veröffentlicht wird.
  • die Anerkennung der Urheberschaft: Der Urheber entscheidet, ob und in welcher Form eine Kennzeichnung seiner Person erfolgt, z.B. die Verwendung eines Pseudonyms.
  • Schutz vor der Entstellung des Werkes: Es sind keinerlei Veränderungen an dem Werk von Außenstehenden gestattet, selbst wenn diese eine „Verbesserung“ darstellen.

Des Weiteren besitzt der Urheber die gesamten Verwertungsrechte sowie die ausschließlichen Nutzungsrechte. Das bedeutet, er kann darüber bestimmen, wer sein Werk wann und wie publizieren, weiterverkaufen, selbst verwenden etc. darf.

Beispiel: Nutzungsrechte legal erwerben

Microsoft besitzt die Urheberrechte zu allen Microsoft-Office-Anwendungen. Um diese zu verwenden, muss zunächst eine Software-Lizenz erworben werden. Auf diese Weise erhält der Nutzer die sogenannten einfachen Nutzungsrechte, wofür er im Gegenzug eine Gebühr an Microsoft zu entrichten hat.

Innerhalb des Lizenzvertrags sind die Beschränkungen zur Verwendung aufgeführt, z.B. die Dauer sowie der Umfang der erlaubten Nutzung. So kann die Lizenz etwa auf ein Jahr oder auch auf eine bestimmte Office-Anwendung beschränkt werden, woraus sich der zu entrichtende Beitrag ergibt.

Auf diese Weise sind die meisten IT-Anwendungen urheberrechtlich geschützt, so zum Beispiel auch Software für Computerspiele oder den Virenschutz. Verkauft ein Schöpfer seine Erfindung, überträgt er sämtliche – sprich die ausschließlichen – Nutzungsrechte auf den neuen Inhaber.

Folgen einer Urheberrechtsverletzung

Mit dem Internet sind die Möglichkeiten für Urheberrechtsverletzungen stark gestiegen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine vorsätzliche oder unbewusste Tat handelt. Personen, die ein Programm oder Ähnliches ohne Zustimmung des Schöpfers verbreiten, müssen stets mit Konsequenzen rechnen. Dies können sowohl zivil- als auch strafrechtliche Folgen sein, doch in nahezu jedem Fall kommen hohe Strafzahlungen auf den Betroffenen zu.

Der erste Schritt, um eine Urheberrechtsverletzung außergerichtlich zu lösen, ist die Zustellung einer Abmahnung. Darin wird zunächst das vorliegende Vergehen erläutert sowie die künftige Unterlassung dessen gefordert. In der dafür notwendigen Unterlassungserklärung können zudem Sanktionen aufgeführt werden, welche im Falle einer Wiederholungstat fällig sind.

Darüber hinaus werden in der Regel weitere Ansprüche geltend gemacht. So können finanzielle Einbußen, welche infolge des Verstoßes entstanden sind, mit einer Schadensersatzforderung beglichen werden. Besonders im IT-Bereich kann es sich dabei um sehr hohe Summen handeln. Kommt der Täter den Forderungen nicht nach, zieht dies ein Gerichtsverfahren mit zusätzlichen Kosten nach sich.

Achtung: Handelt es sich um einen zivilen Prozess, ist es zwar grundsätzlich nicht notwendig, vorab eine Abmahnung zuzustellen. Dieses Vorgehen wird aber dennoch empfohlen, da der Rechteinhaber ansonsten an den entstandenen Kosten vor Gericht beteiligt werden kann, falls sich der Täter als einsichtig und das Verfahren als unnötig erweisen.