IT-Haftungsbereiche:
Welche Rechtsgebiete sind betroffen
Für das IT-Recht existiert kein eigenständiges Regelwerk, vielmehr wird es von diversen Teilgebieten anderer Rechtsbereiche vorgegeben. Welche das sind, lesen Sie hier.
Urheberrecht
Die verschiedenen Urheberrechte sind im Urheberrechtsgesetz (UrhG) festgeschrieben und sorgen unter anderem dafür, dass ein Werk geschützt und sein Urheber entsprechend vergütet wird. Zu den sicherungswürdigen Werken zählen beispielsweise literarische und künstlerische Arbeiten, aber auch Computerprogramme. So hat beispielsweise die Firma Microsoft die Urheberrechte an allen Microsoft-Office-Anwendungen inne. Wer diese nutzen will, muss zuvor eine Software-Lizenz käuflich erwerben, wodurch die eingeschränkten Nutzungsrechte weitergegeben werden.
Markenrecht
Das Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG) regelt alle markenrechtlichen Aspekte. Diese kommen häufig bei der Nutzung und Vergabe von Domains zum Tragen. So darf beispielsweise kein Name eines Unternehmens in einer Domain auftauchen, wenn es sich nicht um den eigenen handelt. Auch zufällige Namensüberschneidungen – etwa wenn jemand Bosch mit Nachnamen heißt – sowie die Verwendung von Städtenamen können in einer Domain rechtliche Schwierigkeiten bereiten.
Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrechtliche Ansprüche können laut dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bei Vorliegen von irreführenden geschäftlichen Handlungen geltend gemacht werden. Dies ist im IT-Bereich beispielsweise dann der Fall, wenn sogenannte Domaingrabber sich für diverse Domains registrieren und diese anschließend gewinnbringend – meist an Unternehmen – weiterverkaufen. Letztlich haftet bei Wettbewerbsverstößen stets der Domaininhaber.
Datenschutzrecht
In der IT-Branche hat sich der Begriff IT-Compliance etabliert, wenn es um das sensible Thema des Datenschutzes geht. Dieser wird insbesondere innerhalb des Internets immer wichtiger. In Deutschland sind die Regelungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie zusätzlich die der EU-weit geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausschlaggebend. Demnach muss eine Webseite zum Beispiel stets ein Impressum sowie eine Datenschutzerklärung aufweisen. Weiterhin werden die datenschutzrechtlichen Vorgaben in geschäftlichen Vorgängen, wie zum Beispiel in Bereichen der E-Mail-Archivierung sowie dem sogenannten Cloud Computing, relevant.
Internetrecht
Der Umgang mit nahezu allen im Internet angebotenen Programmen und Dienstleistungen – Podcasts, Blogs, Onlineshops, Suchmaschinen und vielem mehr – ist im Telemediengesetz (TMG) geregelt. Dabei gibt es häufig Überschneidungen mit den Datenschutzvorgaben, zum Beispiel sind hier ebenfalls die Informationspflichten für das zwingend erforderliche Impressum näher erläutert. Auch die Verschleierung einer kommerziellen Absicht, sprich Spam-E-Mails, will das Gesetz bekämpfen.
IT-Sicherheitsgesetz
Das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme existiert seit dem Jahr 2015 und enthält vor allem Vorschriften für Webseitenbetreiber, wodurch die IT-Sicherheit verstärkt werden soll. Unternehmen im Wirtschaftssektor etwa sind besonders vor Hacker-Angriffen zu schützen, sodass das Gesetz Regularien für eine angemessene und schnelle Reaktion im Ernstfall vorschreibt.
Nähere Informationen zum IT-Recht finden Sie auf der kostenfreien Ratgeberplattform des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V.